SKIRAUM.AT
Regensburger Handels GmbH
vertreten durch: Serafin Regensburger
Gatter 352
6542 Pfunds / Tirol, Österreich
Email: info@skiraum.at
Telefon: +43 5474 / 5500
Telefax: +43 (0) 5474 / 5500-55
UID: ATU 52031304
Firmenbuchnr.: 206900s
Landesgericht Innsbruck
Diese Bedingungen gelten ab dem 01.12.2021
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
(1) Diese Bedingungen gelten für alle unsere Warenlieferungen. Der Kunde anerkennt diese Bedingungen mit seiner Bestellung. Abänderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen erfordern zu Ihrer Gültigkeit unsere schriftliche Bestätigung und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
(2) Unsere Angebote sind zur Gänze freibleibend; das heißt, dass die Bestellung des Kunden erst durch unsere Auftragsbestätigung bzw. erst durch unsere Auslieferung verbindlich wird.
(3) Wir bieten unseren Kunden vor Vertragsschluss folgende Leistungen an:
– unverbindliche, persönliche Beratung vor Ort,
– Planung am Computer mittels 3D Software,
– Präsentation der Planung und Einrichtungsvarianten.
(4) Wir behalten uns Warenverfügbarkeit, Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklung; Modellwechsel und etwaige Druckfehler unseres Kataloges ( Download auf unserer Homepage unter www.schiraum.at möglich) vor. Auf unserer Homepage kann online mittels Kontakt- Formular die Warenverfügbarkeit nachgefragt werden.
§ 2 Lieferung und Montage
(1) Wir liefern und montieren die Waren grundsätzlich immer selbst. Nur ausnahmsweise erfolgt die Hauszustellung durch eine von uns beauftragte Spedition und wird die Montage durch von uns Subunternehmer vollzogen.
(2) Unsere Kunden haben uns vor der Lieferung auf eventuell bestehende Hindernisse für eine problemlose Zufahrt zum Haus hinzuweisen. Der Kunde muss gewährleisten, dass seine Räumlichkeit zum vereinbarten Liefertermin für die Montage vorbereitet sind. Bei erschwerten Bedingungen werden anfallende Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Das SuperDRY- System für die Heizung muss von einem vom Kunden gewählten Installateur an den Warmwasser- Kreislauf der Heizung angeschlossen werden.
(4) Die Lieferzeit und der Liefertermin werden mit unseren Kunden vereinbart. Da wir grundsätzlich selbst liefern und montieren und da unsere Waren periodisch und auftragsbezogen gefertigt werden, sind die vereinbarte Lieferzeit und der vereinbarte Liefertermin als Richtwert anzusehen, die aber im überwiegenden fall eingehalten werden können. Eine Überschreitung der Termine und Fristen versuchen wir durch eine bewährte Lieferterminüberwachung in höchstem Maße zu verhindern. Sies gilt insbesondere für schriftliche bestätigte Fixgeschäfte. Für dennoch eintretende. Für dennoch eintretende Überschreitungen, bedingt durch Vorlieferanten, können wir nicht haften, es sei denn, dass Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vorliegt.
(5) Unser Kunde verpflichtet sich, die bestellten Lieferungen zum vereinbarten Termin zu übernehmen. Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend oder verweigert er die Annahme, so gerät er in Annahmeverzug ( siehe § 4 dieser AGB ). Wenn die ordnungsgemäße Lieferung durch vertragsfremde, geschäftsfähige Personen in den Räumlichkeiten des Kunden bestätigt wird, ist diese Bestätigung für den Kunden verbindlich.
(6) Bei Erstbestellung kann sich die Lieferzeit wegen zunächst durchzuführender Bonitätsprüfung geringfügig verlängern.
(7) Liefertage sind Arbeitstage ohne Samstage.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Gerät der Kunde mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so sind wir – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, unsere Leistung und Lieferung bis zur Erbringung der Vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten oder erst nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde bereits geliefert Gegenstände unverzüglich auf sine Kosten an uns zurückzustellen bzw. holen wir diese beim Kunden wieder ab. Die Geldentmachtung von Schadensersatzansprüchen für die Entwertung, Abnützung und anderes mehr bleibt vorbehalten.
(2) Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist nicht möglich.
(3) Scheck- und Wechselzahlungen bedürfen vor Kaufabschluss einer besonderen Vereinbarung.
(4) Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 10% zu entrichten.
§ 4 Annahmeverzug
Übernimmt der Kunde die Ware bei Zustellung nicht zum vereinbarten Termin oder kann die Ware dem Kunden auch sonst nicht zugestellt werden, so gerät dieser in Annahmeverzug. Wenn dieser Annahmeverzug länger als 5 Wochen dauert, sind wir berechtigt, dem Kunden eine 14-tägige Nachfrist für die Abnahme zu setzen. Entspricht der Kunde seinen vertraglichen Pflichten auch innerhalb dieser frist nicht, so haben wir das Recht die Ware bei uns auf Gefahr des Kunden unter Anrechnung einer Lagergebühr in der Höhe von 2% des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat einzulagern und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber vom Vertrag zurück zu treten und die Ware freihändig und ohne weitere Verständigung des Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Kunde eine Vertragsstrafe für den erhörten Aufwand und einen möglichen Mindererlös von 20% des Nettokaufpreis zzgl Umsatzsteuer zu bezahlen hat. Diese Vertragsstrafe wird mit der Erklärung des Rücktritts zur Zahlung fällig. Geleistete Zahlungen sind auf die Vertragsstrafe anrechenbar. Unser Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag (insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises) unser alleiniges und unbeschränktes Eigentum.
(2) Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ist unser Kunde berechtigt, unter diesen Vorbehalt fallende Ware zu verarbeiten, umzubilden oder zu veräußern. Aus dem Weiterverkauf entstehende Forderungen, die der Kunde vorbehaltlich unseres Widerrufs- einziehen kann, werden sicherungshalber an uns abgetreten. Sollte der Kunde die Vorbehaltsware verarbeiten oder umbilden, so geschieht dies für uns als Lieferant und Hersteller, allerdings ohne Verpflichtungen für uns auszulösen. Geht unser Eigentum unter so geht ersatzweise das Miteigentum an der Sache an uns über.
(3) Im Falle der Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist der Kunde verpflichtet, sofort alla Maßnahmen zu setzen, um die Einstellungen der Exekution hinsichtlich dieser Waren zu erwirken. Der Kunde hat uns außerdem vor der Pfändung zu verständigen.
(4) Der Kunde sichert uns zur Beschichtung der Vorbehaltsware den jederzeitigen Zutritt zu seinem Haus. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wird ein Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet oder verstößt er gegen sonstige Vertragspflichten, so sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder diese abzuholen.
§ 6 Lieferverzug und Gewährleistung
(1)Ein Rücktritt des Kunden wegen Lieferverzug ist erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden zu setzenden, angemessenen Nachfrist zulässig.
(2) Der Kunde hat auftretende Mängel möglichst bei Lieferung bzw. Sichtbarwerden bekannt zu geben.
(3) Ist der Kunde Unternehmer im Sinn des Konsumentenschutzgesetz (KSchG), hat er die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens aber 7 Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen.
(4) Als Unternehmer kann der Kunde Mängel an den von uns gelieferten (und montierten) Waren nur Innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung bzw. Leistung gerichtlich geltend machen. Er hat die Mängel und ihr Vorliegen bei der Übergabe zu beweisen.
(5) Anstatt der vom Kunden als Unternehmer begehrten Verbesserung (so auch Nachbesserungen oder Nachtrag des Fehlenden) können wir uns von unserer Leistungspflicht durch Austausch der mangelhaften Sache innerhalb einer angemessenen Frist befreien. Anstatt begehrtem Austausch können wir Verbesserung (bzw. Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) vornehmen.
(6) Zur Setzung der Gewährleistungsmaßnahmen sind wir nicht verpflichtet, wenn der Kunde selbst Eingriffe in die Ware Vorgenommen hat, die die Wiederherstellung einer mangelfreien Sache erschweren.
(7) Ist der Kunde Konsument im Sinne des KSchG, so gelten für Ihn die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
(8) Die Fehlerfreiheit des Materiales (Nirosta, Inox, Chromstahl) und die Verarbeitung werden hinsichtlich unseres gesamten Warensortiments während einer Dauer von 5 Jahren ab Lieferung/Montage garantiert. Dies Garantiert gilt nicht für Verschleißteile und die gewöhnliche Abnutzung der Ware.
§ 7 Haftung
(1) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden aus welchen Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgenschadens, Mängeln oder wegen unerlaubten Handlung, welcher infolge leichter Fahrlässigkeit durch uns oder Personen, für die wir einzustehen haben, verursacht werden. Kunden, die Unternehmer im sinne des KSchG sind, haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen. Bei Verträgen mit Konsument sind Schäden an der Person von diesem Haftungsausschluss ausgenommen. Unsere Haftung ist jedenfalls auf den vorsehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die rechtzeitige Durchführung von technischen und sicherheitstechnische Überprüfung nach den geltenden gesetzlichen und technischen Normen gehören zu den Obliegenheiten des Kunden.
Ihre Regensburger Handels GmbH